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Bauschutt

ist nicht gleich Bauschutt

Die Unterscheidung liegt bei wiederverwertbar (Bauschutt Recyclebar) und nicht wiederverwertbar (Bauschutt nicht recyclebar). Bei der Fraktion nicht recyclebar wird das Material noch einmal in weitere Untergruppen unterteilt die jeweilig mehr Geld zur entsorgen kosten.

Bauschutt Bild
Recyclebarer Bauschutt
Recyclebarer Bauschutt wird wieder aufbereitet.
Durch das Sieben können verschiedene Fraktionen wieder gewonnen werden.
Dieses Material wird auch als Ersatzbaustoff bezeichnet und wird im Straßenbau, Garten und Landschaftspflege und im Privaten Bereich eingesetzt.

Wiederverwertbarere Bauschutt ist:
Beton, Ziegeln, Keramik, Sandsteine, teerfreier Asphalt.
Nicht Recyclebarer Bauschutt
Nicht Recyclebarer Bauschutt kann der Ersatzbaustoff Herstellung nicht zugeführt werden.

Materialien wie Ytong, Bims, Hohlblocksteine (keine Gipsabfälle) sind nicht druckfeste und werden bei der Herstellung von Ersatzbrennstoffen aussortiert. Diese Materialien können nur auf einer Bauschuttdeponie eingelagert werden.

Was ist was

Altfenster

Bei Altfenstern trennt ZELLER das Holz und Glas, um es je nach Zustand einer Wiederverwendung oder der Deponierung zuzuführen.

Bei Altfenstern trennt ZELLER das Holz und Glas, um es je nach Zustand einer Wiederverwendung oder der Deponierung zuzuführen.

Holzfenster, die bei Sanierungsarbeiten und dem Austausch gegen modernere Metall- und Kunststofffenster auch heute noch in großer Zahl anfallen, kommt es beim Recyclen auf den Zustand an.

In der Regel sind die Rahmen mit Lacken und Farben verunreinigt. Die Gläser selbst sind oftmals chemisch mit Fremdstoffen versetzt und enthalten Blei, Drähte, Quecksilber (z. B. bei Spiegelglas).

Das Material wird getrennt, zerkleinert und auf eine Deponie gebracht.

Altholz

Althölzer – Fachausdruck AI bis AIII Hölzer – sind alle Formen von Hölzern, die im privaten wie gewerblichen Rahmen anfallen.

Im Rahmen von Baumaßnahmen aller Art fallen die unterschiedlichsten Holzreste an.

Zu den Holzresten zählen:

  • Paletten
  • Holzvertäfelungen
  • Holzfußböden
  • Möbel
  • Türen
  • Spannplatten

Nicht zum Altholz gehören jedoch Hölzer mit Teerauftrag, Bahnschwellen, Fensterholz, Palisaden oder Jägerzäune. Alle Hölzer die Kesseldruckimprägniert sind zählen zum Sonderabfall als A4 – Hölzer und müssen gesondert entsorgt werden.

Alle anfallenden Hölzer werden von uns zu ZELLTHERM-Biomasse verarbeitet und in mittels energetischer Verbrennung in Kraftwerken und Privathaushalten 100% verwertet.

Baumischabfälle

Im Gegensatz zu Bauschutt besteht hier ein Gemisch aus mineralischen und organischen Stoffen.

Speziell bei Neu-, Um- oder Ausbauten fallen Abfälle unterschiedlichen Charakters an, sogenannte Mischabfälle, also mineralische und nicht mineralische Materialien. Diese sind mit unseren Baumischcontainern zu entsorgen.

Folgende Materialien fallen im Regelfall an:

  • Kabel
  • Tapetenreste
  • Holzreste aller Art
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • Styropor
  • Kunststoffe und Eimer
  • Gips- und Rigipsplatten
  • Metalle wie Träger, Rohre und Heizkörper
  • Türen

Bitte achten Sie aber darauf, dass keine Flüssigkeiten entsorgt werden, denn dafür sind unsere Container nicht ausgelegt. Ebenso sind Dach- und Teerpappe, Glaswolle und Asbest immer gesondert zu entsorgen, da es sich hierbei um Sondermüll handelt.

Bauschutt

Bauschutt besteht überwiegend aus mineralischen Abfällen von Abbruch- und Baumaßnahmen.

Als Bauschutt werden folgende mineralische Materialien bezeichnet:

  • Mauerwerk
  • Mörtel und Putzreste
  • Dachziegel
  • Ziegelsteine
  • Fliesen und Kacheln
  • Waschbecken und Toilettenschüsseln
  • Straßenaufbruch

Es ist darauf zu achten, dass keine mineralischen mit nicht mineralischen Materialien wie z. B. Holz, Metall, Kunststoff usw. vermischt werden, weil es sonst in der Verwertungsanlage zu Störungen kommen kann.

Elektroschrott

Hierzu zählen alle Gerätschaften, die ein elektronisches Innenleben aus elektronischen Bauteilen aufweisen wie Kühlschränke, Computer etc.

Für Elektro – oder Elektronikschrott stellt Zeller eigene Container oder Gitterboxen.

Hierzu zählen sogenannte braune und weiße Ware:

  • Kühlschränke
  • Herde
  • Computer
  • Monitore
  • Haushaltskleingeräte

Nicht in den Elektroschrott dürfen alte Elektroheizkörper, soweit sie Asbest enthalten können.

Grünschnitt

Als Grünschnitt werden alle Arten von Abfällen bezeichnet, die bei Gartenarbeiten anfallen wie Rasen, Laub, Äste, Wurzelwerk etc.

Bei Garten – oder Landschaftspflegearbeiten wie Rasen, -Laub,- oder Grünschnitt, Ast – und Wurzelarbeiten fällt Grünschnitt aller Art an, den wir in speziellen Containern entsorgen.

Große oder zusammenhängende Wurzeln nehmen wir gesondert an.

Sperrmüll

Hier handelt es sich um jede Art sperriger Haushaltsgegenstände.

Darunter bezeichnet man alle sperrigen Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts auch nach einer Zerlegung nicht in die öffentlichen Mülltonnen gefüllt werden können. Sie fallen bei Entrümpelungsaktionen, Umzug oder Wohnungsauflösungen an.

In unsere Container dürfen Sie außer Kühlschränken und Bildschirmgeräten alle Formen von alten Elektrogeräten füllen, z. B Herde oder Waschmaschinen, aber auch Altreifen.

Folgende Materialien gehören nicht in den Sperrmüll:

  • Sondermüll
  • Kühlgeräte
  • Bildschirme
  • Leuchtstofflampen
  • Bauabfälle

Soweit es möglich ist, sollten Sie den recyclebarer Bauschutt vom nicht recyclebaren Bauschutt trennen. Dies hat mehrere Vorteile zum einen wird es bei vielen Containern kostengünstiger, da hier der recyclebare Bauschutt nur einen Bruchteil des nicht recyclebaren kostet und wir der Umwelt etwas zurückgeben können.

Zu beachten wäre das egal ob recyclebar oder nicht recyclebar keine Fremdstoffe im Material landen. Fremdstoffe wären Holz, Papier, Folie, Müll, diese Materialien müssen wieder ausgelesen werden und erhöht den zu bezahlenden Betrag.

Bei Fragen zur Bauschutt Entsorgung steht Ihnen unser Vertriebsteam gerne zur Hilfe bereit, ob vor Ort oder am Telefon.

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